1
Beratungen, Schulungen, Qualitätssicherung
1.1
Gültigkeit
1.1.1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der exersciences gmbh sind integrierter Bestandteil aller Offerten, Terminreservationen/Bestellungen und Auftragsbestätigungen.
1.2
Qualität
1.2.1
Die exersciences gmbh erbringt ihre Beratungsleistungen sorgfältig und gemäss den allgemein üblichen (exersciences gmbh internen) Qualitätsstandards. Diese orientieren sich am aktuellen, wissenschaftlichen Gold-Standard.
1.2.2
Für die Nutzung und Umsetzung der Beratungsergebnisse trägt der Kunde (Auftraggeber) die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche seitens der auftraggebenden Organisation, ihrer Mitglieder oder Dritter werden, so weit wie gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.
1.2.3
Allfällige Fehler und Mängel in den Beratungsleistungen, die durch die exersciences gmbh absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind, werden von der exersciences gmbh auf ihre Kosten korrigiert. Diese Korrektur umfasst abschließend das Korrigieren von Berichten und Stellungnahmen und soweit nötig das Führen von Gesprächen. Anderweitige Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.
1.2.4
Die Haftung für Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 des Obligationenrechts wird im gesetzlich zulässigen Umfang vollumfänglich wegbedungen.
1.3
Vertraulichkeit und Datenschutz
1.3.1
Die exersciences gmbh behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert (z.B. Testberichte) absolut vertraulich. Sie gibt sie nicht an Unbefugte oder aussenstehende Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson die exersciences gmbh ausdrücklich dazu ermächtigt. Ebenfalls zulässig ist die Nennung von Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz.
1.3.2
Personendaten, die besonders schützenswert sind (z.B. Persönlichkeitsprofile) behandelt die exersciences gmbh mit der nötigen Sorgfalt, die mindestens den Bestimmungen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes entspricht.
1.3.3
Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet die exersciences gmbh diese Einzelpersonen als die einzig berechtigten Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.
1.3.4
Berichte oder Auskünfte im Sinne von Punkt 1.3.3 gibt die exersciences gmbh grundsätzlich nur an die berechtigten Personen ab. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und Vorgesetzte, werden nur mit dem Einverständnis der berechtigten Person erteilt.
1.3.5
Ein von Punkt 1.3.4 abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligten erkennbare Weise ein anderes Vorgehen sinnvoll und so vereinbart worden ist (z.B. im Rahmen von Eignungsabklärungen, Assessments, Mitarbeiterbefragungen usw.). Wenn den betreffenden Mitarbeitenden das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist, und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.
1.4
Offertstellung
1.4.1
Wir legen Wert auf eine seriöse Abklärung des Kundenbedarfs und erstellen Offerten in der Regel nur aufgrund eines persönlichen Vorgesprächs mit dem Kunden.
1.4.2
Arten von Offerten:
1.4.2.1
Standardofferten: Sie beinhalten ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch und betreffen standardisierte Produkte wie einfache Einzelassessments, Standard-Mitarbeiterbefragungen usw.
1.4.2.2
Einfache kundenspezifische Offerten: Sie beinhalten ein persönliches Vorgespräch und die kundenspezifische Offerterstellung bei einem Zeitaufwand von maximal einem halben Arbeitstag (< 4 Arbeitsstunden).
1.4.2.3
Komplexe Offerten: Sie beeinhalten mind. ein persönliches Vorgespräch, die kundenspezifische Offerterstellung sowie in der Regel die persönliche Präsentation beim Kunden bei einem Zeitaufwand von mehr als einem halben Arbeitstag (> 4 Arbeitsstunden).
1.4.3
Aufwand für Offerten:
1.4.3.1
Standardofferten erstellen wir in jedem Fall kostenlos. Auch einfache und komplexe Offerten sind im Auftragsfall kostenlos. Dient das Vorgespräch bereits der Problemlösung und kann der Kunde daraus bereits einen offenkundigen Nutzen ziehen, so wird dieses im Rahmen des Auftrags in der Regel verrechnet.
1.4.3.2
Wenn kein Auftrag zustande kommt, verrechnen wir bei einfachen und komplexen kundenspezifischen Offerten einen pauschalen Unkostenbeitrag. Dieser wird als teilweise Abgeltung für den Inhalts- und Entscheidungs-Nutzen verstanden, welcher der Kunde aufgrund einer Offerte in jedem Fall hat. Die Unkostenbeiträge betragen:
1.4.3.2.1
pauschal Fr. 300.— bei einfachen Offerten.
1.4.3.2.2
pauschal Fr. 900.— bei komplexen Offerten.
1.4.3.3
Wir weisen den Kunden bei der Offertanfrage auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hin und informieren ihn mündlich oder bei schriftlichen Terminvereinbarungen schriftlich über die allfällige Kostenpflichtigkeit von Offerten.
1.5
Verrechnung
1.5.1
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Leistungen der exersciences gmbh nach effektivem Aufwand verrechnet. Orientierungsrahmen bilden Offerten und Auftragsbestätigungen.
1.5.2
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Honorarsätze und Preise gemäss der aktuell gültigen Honorar- und Preisordnung der exersciences gmbh.
1.5.3
Zusätzlich zu den Honoraren werden verrechnet: die effektiven Spesen für Reise und sofern nötig Verpflegung und Unterkunft, 25 % der Reisezeit bei Beratungsmandaten (nicht jedoch bei Ausbildungsmandaten; hier ist die Reisezeit in der Tagespauschale enthalten), Fremdkosten, Materiallieferungen, pauschale Anteile für Testlizenzen und Gerätebenützung. Massgebend ist auch hier die aktuell gültige Honorar- und Preisordnung der exersciences gmbh.
1.5.4
Bei allen mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen verrechnet die exersciences gmbh zusätzlich auf alle Honorare und weiteren Leistungen gemäss Punkt 5.3 den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag.
1.6
Auftragserteilung
1.6.1
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn
1.6.1.1 eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation (exkl. für Vorgespräche) vorliegt.
1.6.1.2
eine mündliche Terminreservation (exkl. für Vorgespräche) vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Kunde gewillt war, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar war, dass die exersciences gmbh die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert hat.
1.6.1.3
eine Rahmenofferte oder Rahmenauftragsbestätigung vorliegt und das weitere Vorgehen in separaten Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt wird. Die gemäss gültigem Projektplan reservierten Termine, nicht-terminierten Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen gelten als erteilte Aufträge.
1.6.1.4
eine schriftliche Offerte vorliegt und die exersciences gmbh im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.
1.7
Annullierung von Aufträgen durch den Kunden
1.7.1
Tritt der Kunde zur Unzeit von seinem Auftrag zurück, so hat er die bereits geleisteten Aufwände vollumfänglich zu bezahlen.
1.7.2
Zudem schuldet er bei Rücktritt zur Unzeit der exersciences gmbh eine Entschädigung für die entgangenen Umsätze, welche vom Zeitpunkte der Auftragserteilung und dem Zeitpunkt des Rücktritts abhängen. Diese Entschädigung wird unabhängig davon fällig, ob es der exersciences gmbh gelingt, für den fraglichen Zeitpunkt einen anderen Auftrag zu akquirieren oder nicht.
1.7.3 Bei einer Auftragsdefinition gemäss 1.6.1.3 gilt als entschädigungspflichtiges Auftragsvolumen alles, was zwei Monate über den Beendigungstermin des Auftrags gemäss vorliegenden Plänen reserviert oder sonstwie vorgesehen war.
1.7.4
Wenn die Auftragserteilung 4 Monate (120 Tage) oder länger vor dem definierten Starttermin des Auftrags erfolgt ist, so werden bei Rücktritt des Auftraggebers folgende Zahlungen fällig:
• 0% bei Annullierung bis zu 91 Tagen vorher.
• 50 % bei Annullierung 61- 90 Tage vorher.
• 75 % bei Annullierung 31- 60 Tage vorher.
• 100 % bei Annullierung 30 oder weniger Tagen vorher.
1.7.5
Wenn die Auftragserteilung weniger als 4 Monate (weniger als 120 Tage) vor dem definierten Starttermin des Auftrags erfolgt ist, so werden bei Rücktritt des Auftraggebers folgende Zahlungen fällig:
• 0% bei Annullierung bis zu 61 Tagen vorher.
• 50 % bei Annullierung 31- 60 Tage vorher.
• 75 % bei Annullierung 14 – 30 Tage vorher.
• 100 % bei Annullierung 13 oder weniger Tage vorher.
1.7.6
Die Ansätze gemäss 1.7.4 oder 1.7.5 kommen auch zur Anwendung, wenn die exersciences gmbh einen Auftrag nicht ausführen kann, weil der Kunde Leistungen nicht erbracht oder Voraussetzungen nicht erfüllt hat, welche seine Aufgabe gewesen wären (z.B. Lieferung von Daten, welche die exersciences gmbh für die Auftragserfüllung braucht, Seminarteilnehmer sind nicht anwesend oder in einer Anzahl, welche die Durchführung eines Seminars in der ursprünglich vorgesehenen Weise nicht möglich machen).
1.7.7
Falls es gelingt, innerhalb von zwei Monaten einen Ersatztermin für die Erfüllung zu vereinbaren, entfallen die Zahlungen gemäss 1.7.4 oder 1.7.5. Erfolgte Zahlungen können für einen gleichartigen Auftrag verrechnet werden, falls dieser innert zwei Monaten nach dem abgesagten Auftrag zustande kommt.
1.8
Annullierung von Aufträgen durch die exersciences gmbh
1.8.1
Kann die exersciences gmbh einen Auftrag nicht erfüllen, aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, namentlich Unfall oder Krankheit des betreffenden Beraters, Ausfall von Transportmitteln oder dergleichen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen.
1.8.2
Die exersciences gmbh verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen Berater zu erfüllen oder – sollte dies nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht sein – zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.
2
Nahrungsergänzungen
2.1
Geltungsbereich für Nutriathletic
2.1.1
Alle Lieferungen und Leistungen der exersciences gmbh (Besitzerin Nutriathletic) erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
2.2
Preise
2.2.1
Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen und enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Es gelten die auf den Internet-Seiten angegebenen Preise zum Zeitpunkt des Bestelleinganges.
2.3
Porto und Versandkosten
2.3.1
Bis zu einem Bestellbetrag von CHF 150.00 wird eine Versandkostenpauschale für Porto, Verpackung und Handling von CHF 10.00 erhoben. Ab einem Bestellbetrag von CHF 150.00 entfallen die Versandkosten. Ausnahmen: Expresssendungen werden vollumfänglich weiterverrechnet. Für Wiederverkäufer und Kunden, welche von Spezialkonditionen profitieren wird pro Bestellung eine Versandkostenpauschale von CHF 10.- erhoben.
Nutriathletic-Produkte werden ausschliesslich in der Schweiz zugestellt.
2.4
Zahlungsart
2.4.1
Barzahlung vor Ort oder mit den, im Shop akzeptierten Kreditkarten.
2.5
Lieferung
2.5.1
Die Lieferung wird in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Arbeitstagen nach Bestellungseingang verschickt. Bei einem allfälligen späteren Versand hat der Kunde weder Anspruch auf Schadenersatz noch ein Rücktrittsrecht. Dauert der Versand unüblich lange, hat der Kunde diesen mindestens einmal einzumahnen, bevor er zurücktreten kann.
2.6
Reklamationen
2.6.1
Die Lieferung kann, ausser bei beschädigter Ware, nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden.
2.7
Verbesserungen und änderungen
2.7.1
Die exersciences gmbh behält sich das Recht vor, Produktänderungen, die aus Sicht des Kunden einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen.
2.10
Datenschutz
2.10.1
Der Schutz der Privatsphäre des Auftraggebers ist für die exersciences gmbh von höchster Bedeutung. Sie hält sich selbstverständlich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (Umfang, Zweck) zu erfragen bzw. deren Löschung zu verlangen. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben.
3
Analysen und Trainings
3.1
Qualität
3.1.1
Die exersciences gmbh erbringt ihre Analysen sorgfältig und gemäss den allgemein üblichen (exersciences gmbh internen) Qualitätsstandards. Diese orientieren sich am aktuellen, wissenschaftlichen Gold-Standard.
3.1.2
Für die Nutzung und Umsetzung der Messergebnisse trägt der Kunde (Auftraggeber) die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche seitens der auftraggebenden Organisation, ihrer Mitglieder oder Dritter werden, so weit wie gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.
3.1.3 (vgl. oben 1.2.3.)
Allfällige Fehler und Mängel in den Analyseleistungen, die eindeutig durch die exersciences gmbh verursacht worden sind, werden von der exersciences gmbh auf ihre Kosten korrigiert. Diese Korrektur umfasst abschliessend das Korrigieren von Berichten und Stellungnahmen und soweit nötig das Führen von Gesprächen. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.
3.2
Vertraulichkeit und Datenschutz (vgl. oben)
3.2.1
Die exersciences gmbh behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert (z.B. Testberichte) absolut vertraulich. Sie gibt sie nicht an Unbefugte oder aussenstehende Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson die exersciences gmbh ausdrücklich dazu ermächtigt. Ebenfalls zulässig ist die Nennung von Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz.
3.2.2
Personendaten, die besonders schützenswert sind (z.B. Persönlichkeitsprofile) behandelt die exersciences gmbh mit der nötigen Sorgfalt, die mindestens den Bestimmungen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes entspricht.
3.2.3
Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet die exersciences gmbh diese Einzelpersonen als die einzig berechtigten Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.
3.2.4
Berichte oder Auskünfte im Sinne von Punkt 3.2.3 gibt die exersciences gmbh grundsätzlich nur an die berechtigten Personen ab. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und Vorgesetzte, werden nur mit dem Einverständnis der berechtigten Person erteilt.
3.2.5
Ein von Punkt 3.2.4 abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligten erkennbare Weise ein anderes Vorgehen sinnvoll und so vereinbart worden ist (z.B. im Rahmen von Eignungsabklärungen, Assessments, Mitarbeiterbefragungen usw.). Wenn den betreffenden Mitarbeitenden das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist, und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.
3.3
Auftragserteilung
3.3.1
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn
3.3.1.1
eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt.
3.3.1.2
eine mündliche Terminreservation vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Kunde gewillt war, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar war, dass die exersciences gmbh die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert hat.
3.4
Annullierung von Aufträgen durch den Kunden
3.4.1
Tritt der Kunde zur Unzeit (d.h. weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) von seinem Auftrag zurück, so hat er die vollen Analysekosten zu tragen.
3.5
Annullierung von Aufträgen durch die exersciences gmbh
3.5.1
Kann die exersciences gmbh einen Auftrag nicht erfüllen, aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, namentlich Unfall oder Krankheit des betreffenden Experten, Ausfall von Transportmitteln oder dergleichen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen.
1.8.2
Die exersciences gmbh verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen Experten zu erfüllen oder – sollte dies nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht sein – zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.
3.6
Preise
3.6.1
Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen und enthalten für Privatpersonen die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Bei Firmenaufträgen ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer nicht im Preis enthalten. Es gelten die auf den Internet-Seiten angegebenen Preise zum Zeitpunkt des Bestelleinganges.
3.7
Zahlungsart
2.4.1
Barzahlung vor Ort oder mit den, im Shop akzeptierten Kreditkarten.
4
Geistiges Eigentum
4.1
Die exersciences gmbh verwendet für die Erfüllung ihrer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommens Wissen und von ihr selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.
4.2
Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats deklariert, oder es besteht zwischen der exersciences gmbh und dem Inhaber des Copyrights eine entsprechende Vereinbarung.
4.3
Auf alle ihre Unterlagen beansprucht die exersciences gmbh das Copyright.
4.4
Die Verwendung von exersciences gmbh-Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken, ist nur gestattet mit dem ausdrücklichen Einverständnis der exersciences gmbh oder im Rahmen einer Lizenzvereinbarung.
5
Verschiedene Vereinbarungen
5.1
Es kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung.
5.2
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Firmensitz der exersciences gmbh.